Checkliste für unsere Kunden

Aufgrund gestiegener Dokumentationspflichen verlangt das deutsche Finanzamt ab sofort bei Exporten in EU-Mitgliedsstaaten folgende Unterlagen und Informationen:

  1. Vollständige und exacte Firmenanschrift, Telefonnummer, Faxnummer, Emailadresse, Angabe des/der Gewerbezweiges/Branche und falls vorhanden Internetadresse, Visitenkarte etc.
  2. Europäische Umsatzsteuer-Ident-Nummer.
  3. Handelsregisterauszug, Gewerbe- oder anderen amtlichen Firmennachweis (z.B. durch Handelskammer) in Kopie.
  4. Passkopie des Firmeninhabers, bzw. Geschäftsführers und
  5. Falls er die Abolung nicht persönlich vornimmt, vom ihm unterzeichnete Vollmacht, möglichst mit Firmenstempel, für den abholenden Fahrer.

Können uns keine Dokumente überlassen werden, aus denen die Unternehmereigenschaft und die Vertretungsbefugnis eindeutig hervorgehen, erheben wir eine Kaution in Höhe der in Deutschland anfallenden Umsatzsteuer.

Der Kautionsbetrag wird erstattet, sobald Sie uns die vorgenannten Unterlagen vorlegen.

Stand 01/2007

 


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